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Prüfung von Gabelstaplern und Regalanlagen

Alles, was Sie über die gesetzlichen Prüfpflichten in Lager und Logistik wissen müssen: Von Flurförderzeugen bis hin zu Schwerlastregalen.

Veröffentlicht: 2024-02-15T08:00:00.000Z · Autor: Martin Fischer

<h2>1. Rechtliche Grundlagen</h2> <p>In der Logistikbranche sind Flurförderzeuge und Lagersysteme die zentralen Arbeitsmittel. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem <strong>Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)</strong> und der <strong>Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)</strong>. Für Gabelstapler ist die <strong>DGUV Vorschrift 68</strong> (Flurförderzeuge) maßgeblich. Regalanlagen unterliegen der Norm <strong>DIN EN 15635</strong> (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl) sowie der DGUV Regel 108-007.</p>

<h2>2. Gefährdungsbeurteilung</h2> <p>Die Gefährdungsbeurteilung im Lager muss das Zusammenspiel von Mensch, Maschine und Infrastruktur betrachten. Typische Gefährdungen sind das Anfahren von Personen durch Stapler, herabfallende Lasten, das Einstürzen von überlasteten oder beschädigten Regalen sowie Brandgefahren an Batterieladestationen.</p>

<h2>3. Spezifische Anforderungen für die Branche</h2> <p>Verkehrswege für Fußgänger und Flurförderzeuge müssen klar getrennt und gekennzeichnet sein. Regalanlagen erfordern einen Anfahrschutz an den Eckstützen. Batterieladestationen für Elektro-Stapler müssen ausreichend belüftet sein, um die Ansammlung von explosivem Knallgas zu verhindern, und mit Augenspülflaschen sowie geeigneten Feuerlöschern ausgestattet sein.</p>

<h2>4. Prüfintervalle (Konkrete Zeiträume)</h2> <ul> <li><strong>Gabelstapler und Flurförderzeuge (DGUV V68):</strong> Prüfung durch eine befähigte Person (FEM 4.004 Prüfung) mindestens <strong>jährlich</strong>. Zusätzlich ist eine arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Fahrer Pflicht.</li> <li><strong>Regalanlagen (DIN EN 15635):</strong> Experteninspektion durch einen verbandsgeprüften Regalprüfer mindestens <strong>jährlich</strong>. Sichtkontrollen durch interne Mitarbeiter müssen wöchentlich erfolgen.</li> <li><strong>Batterieladestationen (DGUV V3):</strong> Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in der Regel <strong>jährlich</strong> aufgrund der besonderen Umgebungsbedingungen.</li> <li><strong>Kraftbetätigte Tore und Schiebetore (ASR A1.7):</strong> Prüfung auf sicheren Zustand mindestens <strong>jährlich</strong>.</li> <li><strong>Leitern und Tritte (DGUV Information 208-016):</strong> Prüfung durch eine befähigte Person mindestens <strong>jährlich</strong>.</li> </ul>

<h2>5. Schulung & Unterweisung</h2> <p>Das Führen von Gabelstaplern erfordert einen Flurfördermittelschein (Staplerschein) und eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Eine Unterweisung muss mindestens <strong>jährlich</strong> erfolgen. Mitarbeiter müssen zudem im sicheren Be- und Entladen von Regalen sowie im Erkennen und Melden von Regalschäden geschult werden.</p>

<h2>6. Dokumentation</h2> <p>Prüfbefunde von Staplern (Prüfbuch) und Regalen (Inspektionsprotokoll) müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Bei Regalen ist zudem ein Belastungsschild zwingend erforderlich, das die maximal zulässigen Fach- und Feldlasten ausweist. Festgestellte Mängel müssen dokumentiert und umgehend behoben werden.</p>

<h2>7. Fazit</h2> <p>Die strikte Einhaltung der Prüfintervalle für Stapler und Regale ist das Rückgrat der Lagersicherheit. Regelmäßige Inspektionen verhindern katastrophale Unfälle wie Regaleinstürze, reduzieren Ausfallzeiten der Logistikkette und gewährleisten einen effizienten, sicheren und rechtskonformen Materialfluss.</p>