Rechtssichere Elektroprüfung für Gewerbe, Industrie und Hausverwaltungen in Gangkofen – E-Check, VDE-Prüfung und Dokumentation aus einer Hand.
DGUV V3 · MESSUNG VOR ORT
Für Unternehmen in Gangkofen übernimmt EL-Concept die gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 – inklusive E-Check, Prüfplakette und digitalem Prüfbericht. Unsere Elektrofachkräfte arbeiten strukturiert und dokumentieren jede einzelne Prüfung nachvollziehbar, damit Sie im Ernstfall lückenlos nachweisen können, dass Ihre Betriebsmittel sicher sind.
Gangkofen gehört zum Landkreis Rottal-Inn in Niederbayern und zählt etwa 6.473 Einwohner. EL-Concept betreut Auftraggeber in Gangkofen und im weiteren Umland – etwa in Frontenhausen, Rimbach, Massing – mit demselben Prüfstandard, festen Ansprechpartnern und einer Terminplanung, die sich an Ihrem Betrieb orientiert, nicht umgekehrt.
Verantwortlich für die elektrische Sicherheit im Betrieb ist immer der Arbeitgeber. In Gangkofen nehmen wir Ihnen diese Pflicht ab: Geprüft wird ausschließlich durch Elektrofachkräfte bzw. befähigte Personen nach TRBS 1203, und jede Prüfung wird digital dokumentiert – mit Messwerten, Mängelliste und Prüfplakette, abrufbar für Audit, Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Sie haben nur wenige Geräte in Gangkofen zu prüfen? Auch dann sind Sie als Arbeitgeber zur Prüfung verpflichtet. Wir bündeln auf Wunsch Ihren Termin mit weiteren Aufträgen in der Region, sodass die Prüfung für Sie wirtschaftlich bleibt und trotzdem alle Vorgaben erfüllt werden.
Der Ablauf in Gangkofen ist immer gleich und nachvollziehbar: Zuerst die Sichtprüfung auf äußere Mängel und Beschädigungen, dann die Messung von Schutzleiter- und Isolationswiderstand sowie Ableitströmen mit kalibrierten Geräten, anschließend die Funktionsprüfung und zuletzt die Dokumentation mit Prüfplakette. Jeder Schritt wird festgehalten – das macht das Ergebnis gerichtsfest.
Nach der Prüfung in Gangkofen bekommen Sie nicht nur eine Plakette, sondern einen revisionssicheren Nachweis: Jedes Gerät ist eindeutig erfasst, jeder Messwert dokumentiert, jeder Mangel vermerkt. Diese Lückenlosigkeit ist genau das, was im Ernstfall zählt – und was viele günstige Anbieter nicht liefern.
IT-Equipment, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen – Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung mit Plakette.
VDE 0701-0702Festinstallationen, Unterverteilungen und Maschinenanschlüsse im laufenden Betrieb.
VDE 0105-100Elektrische Ausrüstung von Maschinen – von der CNC-Fräse bis zur Förderanlage.
DIN VDE 0113Infrarot-Analyse von Schaltschränken zur Früherkennung von Überlastungen.
DIN 54191Sicherheitsprüfung für Vermieter und Hausverwaltungen mit anerkanntem Bericht.
E-CHECKStrings, Wechselrichter, Überspannungsschutz – Ertrag und Versicherungsschutz.
VDE 0126-23| Einsatzbereich | Beispiele | Frist |
|---|---|---|
| Büro & Verwaltung | PC, Monitore, Drucker | 24 Monate |
| Werkstatt & Produktion | Handmaschinen, Verlängerungen | 12 Monate |
| Baustelle | Baustromverteiler, Werkzeuge | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | Installationen, Verteilungen | 4 Jahre |
Wir erstellen Ihr unverbindliches Festpreisangebot für Gangkofen innerhalb von 24 Stunden.
In der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst ein Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden, anschließend stimmen wir den Termin in Gangkofen mit Ihnen ab.
Der Preis richtet sich nach Stückzahl und Gerätetyp. Bei größeren Beständen liegt er im niedrigen einstelligen Eurobereich pro ortsveränderlichem Gerät. Innerhalb Bayerns – und damit auch in Gangkofen – berechnen wir keine gesonderten Anfahrtskosten.
Nein. Wir prüfen im laufenden Betrieb und auf Wunsch außerhalb Ihrer Kernarbeitszeiten, sodass der Ablauf in Gangkofen nicht unterbrochen wird.
Ausschließlich qualifizierte Fachkräfte – bei EL-Concept u. a. Dipl.-Ing. Marijo Gundermann als befähigte Person nach TRBS 1203 – mit kalibrierter Messtechnik (Metrel MI 3340). Die Qualifikation wird in Ihrem Prüfprotokoll nachgewiesen.
Richtwerte nach DGUV V3 i. V. m. TRBS 1201: Büro alle 24 Monate, Werkstatt/Produktion alle 12 Monate, Baustelle alle 3 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.