Rechtssichere Elektroprüfung für Gewerbe, Industrie und Hausverwaltungen in Oberhaching – E-Check, VDE-Prüfung und Dokumentation aus einer Hand.
DGUV V3 · MESSUNG VOR ORT
Wann wurde in Ihrem Betrieb in Oberhaching zuletzt geprüft? Die DGUV V3 Prüfung ist keine Kür, sondern Pflicht – und im Schadensfall entscheidend. EL-Concept übernimmt die wiederkehrende Prüfung Ihrer ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel in Oberhaching zuverlässig, dokumentiert sauber und erinnert Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung.
Oberhaching liegt im Landkreis München (Oberbayern) und zählt etwa 13.900 Einwohner. Ob Einzelstandort oder mehrere Niederlassungen in Oberhaching und Umgebung wie Taufkirchen, Straßlach-Dingharting, Grünwald – wir koordinieren die Prüfungen so, dass Sie nur einen Ansprechpartner und am Ende eine einheitliche, vollständige Dokumentation haben.
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) schreibt wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Geräte vor. Ohne gültigen Prüfnachweis haftet im Schadensfall die Geschäftsführung persönlich. Unser Prüfprotokoll ist damit für Betriebe in Oberhaching keine lästige Formalität, sondern handfeste Haftungsabsicherung gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Aufsichtsbehörden.
Gerade größere Betriebe in Oberhaching schätzen unsere strukturierte Bestandsaufnahme: Jedes Gerät erhält eine eindeutige Kennzeichnung, die Prüfhistorie bleibt revisionssicher erhalten, und Folgetermine werden automatisch terminiert. So behalten Sie Fristen über alle Abteilungen und Standorte hinweg im Blick – ohne eigenen Verwaltungsaufwand.
Transparenz ist uns wichtig: In Oberhaching erhalten Sie vorab ein Festpreisangebot, danach einen festen Prüftermin, und nach der Prüfung das digitale Protokoll inklusive Mängelliste und Empfehlungen. Die Prüfplakette an jedem geprüften Gerät zeigt auf einen Blick, wann die nächste Prüfung fällig ist.
Nach der Prüfung in Oberhaching bekommen Sie nicht nur eine Plakette, sondern einen revisionssicheren Nachweis: Jedes Gerät ist eindeutig erfasst, jeder Messwert dokumentiert, jeder Mangel vermerkt. Diese Lückenlosigkeit ist genau das, was im Ernstfall zählt – und was viele günstige Anbieter nicht liefern.
IT-Equipment, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen – Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung mit Plakette.
VDE 0701-0702Festinstallationen, Unterverteilungen und Maschinenanschlüsse im laufenden Betrieb.
VDE 0105-100Elektrische Ausrüstung von Maschinen – von der CNC-Fräse bis zur Förderanlage.
DIN VDE 0113Infrarot-Analyse von Schaltschränken zur Früherkennung von Überlastungen.
DIN 54191Sicherheitsprüfung für Vermieter und Hausverwaltungen mit anerkanntem Bericht.
E-CHECKStrings, Wechselrichter, Überspannungsschutz – Ertrag und Versicherungsschutz.
VDE 0126-23| Einsatzbereich | Beispiele | Frist |
|---|---|---|
| Büro & Verwaltung | PC, Monitore, Drucker | 24 Monate |
| Werkstatt & Produktion | Handmaschinen, Verlängerungen | 12 Monate |
| Baustelle | Baustromverteiler, Werkzeuge | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | Installationen, Verteilungen | 4 Jahre |
Wir erstellen Ihr unverbindliches Festpreisangebot für Oberhaching innerhalb von 24 Stunden.
Der Preis richtet sich nach Stückzahl und Gerätetyp. Bei größeren Beständen liegt er im niedrigen einstelligen Eurobereich pro ortsveränderlichem Gerät. Innerhalb Bayerns – und damit auch in Oberhaching – berechnen wir keine gesonderten Anfahrtskosten.
Ausschließlich qualifizierte Fachkräfte – bei EL-Concept u. a. Dipl.-Ing. Marijo Gundermann als befähigte Person nach TRBS 1203 – mit kalibrierter Messtechnik (Metrel MI 3340). Die Qualifikation wird in Ihrem Prüfprotokoll nachgewiesen.
Nein. Wir prüfen im laufenden Betrieb und auf Wunsch außerhalb Ihrer Kernarbeitszeiten, sodass der Ablauf in Oberhaching nicht unterbrochen wird.
In der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst ein Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden, anschließend stimmen wir den Termin in Oberhaching mit Ihnen ab.
Richtwerte nach DGUV V3 i. V. m. TRBS 1201: Büro alle 24 Monate, Werkstatt/Produktion alle 12 Monate, Baustelle alle 3 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.