Rechtssichere Elektroprüfung für Gewerbe, Industrie und Hausverwaltungen in Obertraubling – E-Check, VDE-Prüfung und Dokumentation aus einer Hand.
DGUV V3 · MESSUNG VOR ORT
Für Unternehmen in Obertraubling übernimmt EL-Concept die gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 – inklusive E-Check, Prüfplakette und digitalem Prüfbericht. Unsere Elektrofachkräfte arbeiten strukturiert und dokumentieren jede einzelne Prüfung nachvollziehbar, damit Sie im Ernstfall lückenlos nachweisen können, dass Ihre Betriebsmittel sicher sind.
Mit rund 8.793 Einwohnern ist Obertraubling ein wichtiger Standort im Landkreis Regensburg (Oberpfalz). Wir prüfen hier Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen und Industrie – ebenso wie in den Nachbarorten Köfering, Neutraubling, Thalmassing. Termine vergeben wir in der Regel innerhalb von zehn Werktagen, auf Wunsch auch außerhalb Ihrer Kernarbeitszeiten.
Kommt es zu einem Unfall durch ein ungeprüftes Betriebsmittel, fordert die Berufsgenossenschaft Regress – und der Sachversicherer kann die Leistung kürzen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber in Obertraubling, elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen und den Nachweis jederzeit führen zu können. Genau hier setzt unser Prüfprotokoll an: Es ist Ihre rechtssichere Absicherung.
Für Vermieter und Hausverwaltungen in Obertraubling übernehmen wir neben der Geräteprüfung auch den E-Check der Elektroinstallation – ein anerkannter Nachweis, der bei Eigentümern, Mietern und Versicherern für Sicherheit sorgt und im Schadensfall den entscheidenden Unterschied machen kann.
Transparenz ist uns wichtig: In Obertraubling erhalten Sie vorab ein Festpreisangebot, danach einen festen Prüftermin, und nach der Prüfung das digitale Protokoll inklusive Mängelliste und Empfehlungen. Die Prüfplakette an jedem geprüften Gerät zeigt auf einen Blick, wann die nächste Prüfung fällig ist.
Nach der Prüfung in Obertraubling bekommen Sie nicht nur eine Plakette, sondern einen revisionssicheren Nachweis: Jedes Gerät ist eindeutig erfasst, jeder Messwert dokumentiert, jeder Mangel vermerkt. Diese Lückenlosigkeit ist genau das, was im Ernstfall zählt – und was viele günstige Anbieter nicht liefern.
IT-Equipment, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen – Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung mit Plakette.
VDE 0701-0702Festinstallationen, Unterverteilungen und Maschinenanschlüsse im laufenden Betrieb.
VDE 0105-100Elektrische Ausrüstung von Maschinen – von der CNC-Fräse bis zur Förderanlage.
DIN VDE 0113Infrarot-Analyse von Schaltschränken zur Früherkennung von Überlastungen.
DIN 54191Sicherheitsprüfung für Vermieter und Hausverwaltungen mit anerkanntem Bericht.
E-CHECKStrings, Wechselrichter, Überspannungsschutz – Ertrag und Versicherungsschutz.
VDE 0126-23| Einsatzbereich | Beispiele | Frist |
|---|---|---|
| Büro & Verwaltung | PC, Monitore, Drucker | 24 Monate |
| Werkstatt & Produktion | Handmaschinen, Verlängerungen | 12 Monate |
| Baustelle | Baustromverteiler, Werkzeuge | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | Installationen, Verteilungen | 4 Jahre |
Wir erstellen Ihr unverbindliches Festpreisangebot für Obertraubling innerhalb von 24 Stunden.
In der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst ein Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden, anschließend stimmen wir den Termin in Obertraubling mit Ihnen ab.
Ausschließlich qualifizierte Fachkräfte – bei EL-Concept u. a. Dipl.-Ing. Marijo Gundermann als befähigte Person nach TRBS 1203 – mit kalibrierter Messtechnik (Metrel MI 3340). Die Qualifikation wird in Ihrem Prüfprotokoll nachgewiesen.
Nein. Wir prüfen im laufenden Betrieb und auf Wunsch außerhalb Ihrer Kernarbeitszeiten, sodass der Ablauf in Obertraubling nicht unterbrochen wird.
Der Preis richtet sich nach Stückzahl und Gerätetyp. Bei größeren Beständen liegt er im niedrigen einstelligen Eurobereich pro ortsveränderlichem Gerät. Innerhalb Bayerns – und damit auch in Obertraubling – berechnen wir keine gesonderten Anfahrtskosten.
Richtwerte nach DGUV V3 i. V. m. TRBS 1201: Büro alle 24 Monate, Werkstatt/Produktion alle 12 Monate, Baustelle alle 3 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.