Rechtssichere Elektroprüfung für Gewerbe, Industrie und Hausverwaltungen in Pöcking – E-Check, VDE-Prüfung und Dokumentation aus einer Hand.
DGUV V3 · MESSUNG VOR ORT
Für Unternehmen in Pöcking übernimmt EL-Concept die gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 – inklusive E-Check, Prüfplakette und digitalem Prüfbericht. Unsere Elektrofachkräfte arbeiten strukturiert und dokumentieren jede einzelne Prüfung nachvollziehbar, damit Sie im Ernstfall lückenlos nachweisen können, dass Ihre Betriebsmittel sicher sind.
Mitten im Landkreis Starnberg im Regierungsbezirk Oberbayern ist Pöcking mit seinen rund 5.617 Einwohnern fest in unserem Einsatzgebiet verankert. Von Pöcking aus erreichen wir auch die umliegenden Orte Feldafing, Starnberg, Andechs schnell – ein Vorteil, wenn Sie mehrere Standorte in der Region prüfen lassen möchten.
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) schreibt wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Geräte vor. Ohne gültigen Prüfnachweis haftet im Schadensfall die Geschäftsführung persönlich. Unser Prüfprotokoll ist damit für Betriebe in Pöcking keine lästige Formalität, sondern handfeste Haftungsabsicherung gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Aufsichtsbehörden.
Sie haben nur wenige Geräte in Pöcking zu prüfen? Auch dann sind Sie als Arbeitgeber zur Prüfung verpflichtet. Wir bündeln auf Wunsch Ihren Termin mit weiteren Aufträgen in der Region, sodass die Prüfung für Sie wirtschaftlich bleibt und trotzdem alle Vorgaben erfüllt werden.
So läuft Ihre Prüfung in Pöcking ab: Nach einer kurzen Bestandsaufnahme prüfen unsere Fachkräfte jedes Gerät in vier Schritten – Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung und Dokumentation. Defekte Betriebsmittel werden gekennzeichnet, kleine Mängel wie ein lockerer Stecker auf Wunsch direkt behoben, und am Ende erhalten Sie ein vollständiges digitales Protokoll.
Die Dokumentation ist das Herzstück jeder DGUV V3 Prüfung. In Pöcking erhalten Sie ein digitales Prüfprotokoll mit vollständiger Gerätehistorie als PDF und CSV – jederzeit abrufbar für interne Audits, die Berufsgenossenschaft oder Ihre Versicherung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Fristenüberwachung und melden uns rechtzeitig vor der nächsten Prüfung.
IT-Equipment, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen – Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung mit Plakette.
VDE 0701-0702Festinstallationen, Unterverteilungen und Maschinenanschlüsse im laufenden Betrieb.
VDE 0105-100Elektrische Ausrüstung von Maschinen – von der CNC-Fräse bis zur Förderanlage.
DIN VDE 0113Infrarot-Analyse von Schaltschränken zur Früherkennung von Überlastungen.
DIN 54191Sicherheitsprüfung für Vermieter und Hausverwaltungen mit anerkanntem Bericht.
E-CHECKStrings, Wechselrichter, Überspannungsschutz – Ertrag und Versicherungsschutz.
VDE 0126-23| Einsatzbereich | Beispiele | Frist |
|---|---|---|
| Büro & Verwaltung | PC, Monitore, Drucker | 24 Monate |
| Werkstatt & Produktion | Handmaschinen, Verlängerungen | 12 Monate |
| Baustelle | Baustromverteiler, Werkzeuge | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | Installationen, Verteilungen | 4 Jahre |
Wir erstellen Ihr unverbindliches Festpreisangebot für Pöcking innerhalb von 24 Stunden.
In der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst ein Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden, anschließend stimmen wir den Termin in Pöcking mit Ihnen ab.
Ausschließlich qualifizierte Fachkräfte – bei EL-Concept u. a. Dipl.-Ing. Marijo Gundermann als befähigte Person nach TRBS 1203 – mit kalibrierter Messtechnik (Metrel MI 3340). Die Qualifikation wird in Ihrem Prüfprotokoll nachgewiesen.
Der Preis richtet sich nach Stückzahl und Gerätetyp. Bei größeren Beständen liegt er im niedrigen einstelligen Eurobereich pro ortsveränderlichem Gerät. Innerhalb Bayerns – und damit auch in Pöcking – berechnen wir keine gesonderten Anfahrtskosten.
Nein. Wir prüfen im laufenden Betrieb und auf Wunsch außerhalb Ihrer Kernarbeitszeiten, sodass der Ablauf in Pöcking nicht unterbrochen wird.
Richtwerte nach DGUV V3 i. V. m. TRBS 1201: Büro alle 24 Monate, Werkstatt/Produktion alle 12 Monate, Baustelle alle 3 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.