Rechtssichere Elektroprüfung für Gewerbe, Industrie und Hausverwaltungen in Tutzing – E-Check, VDE-Prüfung und Dokumentation aus einer Hand.
DGUV V3 · MESSUNG VOR ORT
Die DGUV V3 Prüfung in Tutzing ist für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. EL-Concept prüft ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel direkt vor Ort in Tutzing – mit einem kalibrierten Metrel MI 3340 und einem revisionssicheren Prüfprotokoll. So erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten, ohne sich um Fristen oder Nachweise sorgen zu müssen.
Tutzing (9.960 Einwohner) liegt im Landkreis Starnberg im Regierungsbezirk Oberbayern. Unsere Prüfteams sind in der gesamten Region im Einsatz – neben Tutzing unter anderem auch in Feldafing, Pähl, Bernried am Starnberger See. Anfahrt und Terminplanung organisieren wir so, dass Ihr Betriebsablauf nicht unterbrochen wird; innerhalb Bayerns berechnen wir keine gesonderten Anfahrtskosten.
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist in Deutschland gesetzlich verankert (BetrSichV, DGUV V3, TRBS 1201). Für Betriebe in Tutzing bedeutet das: Wer nicht nachweisen kann, dass geprüft wurde, trägt im Schadensfall das volle Risiko. Wir sorgen dafür, dass dieser Nachweis bei Ihnen lückenlos und jederzeit griffbereit ist.
Auch für kleinere Betriebe, Büros, Praxen und Hausverwaltungen in Tutzing lohnt sich die regelmäßige Prüfung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, schützt Ihre Mitarbeiter und sichert Ihren Versicherungsschutz. Wir prüfen unkompliziert vor Ort, stören Ihren Betrieb dabei nicht und liefern den Nachweis digital – auch bei kleinen Gerätezahlen.
Transparenz ist uns wichtig: In Tutzing erhalten Sie vorab ein Festpreisangebot, danach einen festen Prüftermin, und nach der Prüfung das digitale Protokoll inklusive Mängelliste und Empfehlungen. Die Prüfplakette an jedem geprüften Gerät zeigt auf einen Blick, wann die nächste Prüfung fällig ist.
Die Dokumentation ist das Herzstück jeder DGUV V3 Prüfung. In Tutzing erhalten Sie ein digitales Prüfprotokoll mit vollständiger Gerätehistorie als PDF und CSV – jederzeit abrufbar für interne Audits, die Berufsgenossenschaft oder Ihre Versicherung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Fristenüberwachung und melden uns rechtzeitig vor der nächsten Prüfung.
IT-Equipment, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen – Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung mit Plakette.
VDE 0701-0702Festinstallationen, Unterverteilungen und Maschinenanschlüsse im laufenden Betrieb.
VDE 0105-100Elektrische Ausrüstung von Maschinen – von der CNC-Fräse bis zur Förderanlage.
DIN VDE 0113Infrarot-Analyse von Schaltschränken zur Früherkennung von Überlastungen.
DIN 54191Sicherheitsprüfung für Vermieter und Hausverwaltungen mit anerkanntem Bericht.
E-CHECKStrings, Wechselrichter, Überspannungsschutz – Ertrag und Versicherungsschutz.
VDE 0126-23| Einsatzbereich | Beispiele | Frist |
|---|---|---|
| Büro & Verwaltung | PC, Monitore, Drucker | 24 Monate |
| Werkstatt & Produktion | Handmaschinen, Verlängerungen | 12 Monate |
| Baustelle | Baustromverteiler, Werkzeuge | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | Installationen, Verteilungen | 4 Jahre |
Wir erstellen Ihr unverbindliches Festpreisangebot für Tutzing innerhalb von 24 Stunden.
Ausschließlich qualifizierte Fachkräfte – bei EL-Concept u. a. Dipl.-Ing. Marijo Gundermann als befähigte Person nach TRBS 1203 – mit kalibrierter Messtechnik (Metrel MI 3340). Die Qualifikation wird in Ihrem Prüfprotokoll nachgewiesen.
In der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst ein Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden, anschließend stimmen wir den Termin in Tutzing mit Ihnen ab.
Der Preis richtet sich nach Stückzahl und Gerätetyp. Bei größeren Beständen liegt er im niedrigen einstelligen Eurobereich pro ortsveränderlichem Gerät. Innerhalb Bayerns – und damit auch in Tutzing – berechnen wir keine gesonderten Anfahrtskosten.
Nein. Wir prüfen im laufenden Betrieb und auf Wunsch außerhalb Ihrer Kernarbeitszeiten, sodass der Ablauf in Tutzing nicht unterbrochen wird.
Richtwerte nach DGUV V3 i. V. m. TRBS 1201: Büro alle 24 Monate, Werkstatt/Produktion alle 12 Monate, Baustelle alle 3 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.