Rechtssichere Elektroprüfung für Gewerbe, Industrie und Hausverwaltungen in Windorf – E-Check, VDE-Prüfung und Dokumentation aus einer Hand.
DGUV V3 · MESSUNG VOR ORT
Rechtssichere Elektroprüfung in Windorf aus einer Hand: EL-Concept prüft Ihre elektrischen Geräte und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, kennzeichnet jedes geprüfte Betriebsmittel mit Prüfplakette und liefert die vollständige Dokumentation digital. Als Meisterfachbetrieb decken wir das gesamte Spektrum von der Geräteprüfung bis zur Maschinen- und Anlagenprüfung ab.
Mit rund 5.100 Einwohnern ist Windorf ein wichtiger Standort im Landkreis Passau (Niederbayern). Wir prüfen hier Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen und Industrie – ebenso wie in den Nachbarorten Aicha vorm Wald, Vilshofen an der Donau, Eging a.See. Termine vergeben wir in der Regel innerhalb von zehn Werktagen, auf Wunsch auch außerhalb Ihrer Kernarbeitszeiten.
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist in Deutschland gesetzlich verankert (BetrSichV, DGUV V3, TRBS 1201). Für Betriebe in Windorf bedeutet das: Wer nicht nachweisen kann, dass geprüft wurde, trägt im Schadensfall das volle Risiko. Wir sorgen dafür, dass dieser Nachweis bei Ihnen lückenlos und jederzeit griffbereit ist.
Sie haben nur wenige Geräte in Windorf zu prüfen? Auch dann sind Sie als Arbeitgeber zur Prüfung verpflichtet. Wir bündeln auf Wunsch Ihren Termin mit weiteren Aufträgen in der Region, sodass die Prüfung für Sie wirtschaftlich bleibt und trotzdem alle Vorgaben erfüllt werden.
So läuft Ihre Prüfung in Windorf ab: Nach einer kurzen Bestandsaufnahme prüfen unsere Fachkräfte jedes Gerät in vier Schritten – Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung und Dokumentation. Defekte Betriebsmittel werden gekennzeichnet, kleine Mängel wie ein lockerer Stecker auf Wunsch direkt behoben, und am Ende erhalten Sie ein vollständiges digitales Protokoll.
Die Dokumentation ist das Herzstück jeder DGUV V3 Prüfung. In Windorf erhalten Sie ein digitales Prüfprotokoll mit vollständiger Gerätehistorie als PDF und CSV – jederzeit abrufbar für interne Audits, die Berufsgenossenschaft oder Ihre Versicherung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Fristenüberwachung und melden uns rechtzeitig vor der nächsten Prüfung.
IT-Equipment, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen – Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung mit Plakette.
VDE 0701-0702Festinstallationen, Unterverteilungen und Maschinenanschlüsse im laufenden Betrieb.
VDE 0105-100Elektrische Ausrüstung von Maschinen – von der CNC-Fräse bis zur Förderanlage.
DIN VDE 0113Infrarot-Analyse von Schaltschränken zur Früherkennung von Überlastungen.
DIN 54191Sicherheitsprüfung für Vermieter und Hausverwaltungen mit anerkanntem Bericht.
E-CHECKStrings, Wechselrichter, Überspannungsschutz – Ertrag und Versicherungsschutz.
VDE 0126-23| Einsatzbereich | Beispiele | Frist |
|---|---|---|
| Büro & Verwaltung | PC, Monitore, Drucker | 24 Monate |
| Werkstatt & Produktion | Handmaschinen, Verlängerungen | 12 Monate |
| Baustelle | Baustromverteiler, Werkzeuge | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | Installationen, Verteilungen | 4 Jahre |
Wir erstellen Ihr unverbindliches Festpreisangebot für Windorf innerhalb von 24 Stunden.
In der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst ein Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden, anschließend stimmen wir den Termin in Windorf mit Ihnen ab.
Ausschließlich qualifizierte Fachkräfte – bei EL-Concept u. a. Dipl.-Ing. Marijo Gundermann als befähigte Person nach TRBS 1203 – mit kalibrierter Messtechnik (Metrel MI 3340). Die Qualifikation wird in Ihrem Prüfprotokoll nachgewiesen.
Nein. Wir prüfen im laufenden Betrieb und auf Wunsch außerhalb Ihrer Kernarbeitszeiten, sodass der Ablauf in Windorf nicht unterbrochen wird.
Der Preis richtet sich nach Stückzahl und Gerätetyp. Bei größeren Beständen liegt er im niedrigen einstelligen Eurobereich pro ortsveränderlichem Gerät. Innerhalb Bayerns – und damit auch in Windorf – berechnen wir keine gesonderten Anfahrtskosten.
Richtwerte nach DGUV V3 i. V. m. TRBS 1201: Büro alle 24 Monate, Werkstatt/Produktion alle 12 Monate, Baustelle alle 3 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.