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DGUV V3 für Arbeitgeber – Pflichten, Haftung und Nachweis

DGUV V3 Ratgeber · EL-Concept GmbH · Stand 2026

Die DGUV V3 Arbeitgeberpflicht betrifft jeden Betrieb, der elektrische Betriebsmittel oder Anlagen einsetzt – vom kleinen Büro bis zur Industriehalle. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dafür verantwortlich, dass diese Geräte und Anlagen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Vorgaben gelten, wie die Haftung geregelt ist und wie Sie den Prüfnachweis rechtssicher führen.

Der rechtliche Rahmen: Worauf sich die Prüfpflicht stützt

Die Pflicht zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Maßgeblich ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die in ihren §§ 3, 4, 5 und 14 die grundlegenden Arbeitgeberpflichten festlegt. Ergänzt wird sie durch die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3), das zentrale berufsgenossenschaftliche Regelwerk für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Konkretisiert werden diese Vorgaben durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit: Die TRBS 1201 regelt die Durchführung von Prüfungen, die TRBS 1203 definiert die Anforderungen an die „befähigte Person", die eine Prüfung überhaupt durchführen darf. Zusammen bilden diese Regelwerke den verbindlichen Rahmen, an dem sich jeder Arbeitgeber orientieren muss.

Welche Pflichten der Arbeitgeber konkret hat

Die DGUV V3 Pflicht lässt sich auf drei zentrale Aufgaben herunterbrechen, die jeder Verantwortliche kennen sollte:

Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren: Auch wenn die Prüfung selbst von einem externen Fachbetrieb übernommen wird, bleibt die Organisationspflicht beim Arbeitgeber.

Haftung im Schadensfall: Was ohne gültigen Nachweis droht

Das Thema Haftung elektrische Betriebsmittel wird häufig unterschätzt. Kommt es zu einem Unfall oder einem Brand und es liegt kein gültiger Prüfnachweis vor, kann das weitreichende Konsequenzen haben:

Diese Risiken bestehen nicht, um Angst zu schüren – sie sind schlicht der Grund, warum die Prüfpflicht Arbeitgeber verbindlich geregelt ist. Ein ordnungsgemäßer Prüfnachweis ist die wirksamste Absicherung gegen genau diese Folgen.

Das Prüfprotokoll: Ihre zentrale Absicherung

Im Mittelpunkt der Nachweisführung steht das Prüfprotokoll. Es dokumentiert revisionssicher, dass Ihre Anlagen ordnungsgemäß geprüft wurden, und ist im Ernstfall Ihr wichtigstes Beweismittel. Ein vollständiges Protokoll enthält:

Bewahren Sie das Prüfprotokoll mindestens bis zur Folgeprüfung auf, damit der lückenlose Nachweis jederzeit gewährleistet ist.

So läuft eine DGUV V3 Prüfung ab

Eine fachgerechte Prüfung folgt einem klar definierten Ablauf, der reproduzierbare und gerichtsfeste Ergebnisse sicherstellt:

Durchgeführt werden diese Prüfungen ausschließlich von Elektrofachkräften beziehungsweise befähigten Personen nach TRBS 1203. Bei der EL-Concept GmbH zählt dazu unter anderem Dipl.-Ing. Marijo Gundermann. Diese Qualifikation ist nicht optional – nur eine befähigte Person nach TRBS 1203 darf eine rechtssichere Prüfung durchführen und das Ergebnis verantworten.

Prüffristen richtig festlegen

Ein häufiges Missverständnis: Es gibt keine einheitliche Frist, nach der „alles geprüft" werden muss. Stattdessen leitet sich die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab. Ortsveränderliche Betriebsmittel in einem Büro werden anders bewertet als Geräte auf einer Baustelle oder in einer Werkstatt mit hoher mechanischer Beanspruchung. Genau hier unterstützt ein erfahrener Fachbetrieb: bei der sachgerechten Einordnung Ihrer Betriebsmittel und der Ableitung realistischer, rechtssicherer Prüfintervalle.

Jetzt rechtssicher prüfen lassen – kostenloses Festpreisangebot

Erfüllen Sie Ihre DGUV V3 Arbeitgeberpflicht zuverlässig und ohne Aufwand. Die EL-Concept GmbH als Elektro-Meisterfachbetrieb und eingetragener E-Marken-Fachbetrieb prüft Ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen rechtssicher – in ganz Bayern, ohne Anfahrtskosten. Sie erhalten Ihr kostenloses Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden und einen Prüftermin innerhalb von 10 Werktagen.

Rufen Sie uns an unter 08083 / 76 23 30 170 oder schreiben Sie an info@e-check-bayern.de. Wir kümmern uns um die fachgerechte Prüfung und die revisionssichere Dokumentation – damit Sie im Ernstfall den lückenlosen Nachweis in der Hand haben.

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