Die DGUV V3 Prüffristen Tabelle bietet Arbeitgebern eine schnelle Orientierung, in welchen Intervallen elektrische Geräte und Anlagen geprüft werden müssen. In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Prüffristen für 2026 im Überblick, erfahren, worauf die DGUV V3 Intervalle rechtlich beruhen und warum die Gefährdungsbeurteilung am Ende immer den Ausschlag gibt.
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person prüfen zu lassen. Ziel ist es, Unfälle durch Strom – etwa durch beschädigte Kabel, defekte Isolierungen oder fehlerhafte Schutzleiter – zu verhindern. Die Vorschrift gilt für alle Betriebe, vom kleinen Büro bis zur Industrieanlage.
Eingebettet ist die DGUV V3 in ein Geflecht weiterer Regelwerke. Die folgenden Rechtsgrundlagen bilden zusammen den verbindlichen Rahmen für die Prüfung:
Für die richtige Einordnung der Prüffristen ist zunächst zu klären, um welche Art von Betriebsmittel es sich handelt. Bei den Prüffristen ortsveränderlicher Betriebsmittel geht es um Geräte, die während des Betriebs bewegt oder einfach umgesteckt werden können – etwa Verlängerungskabel, Werkzeugmaschinen, Computer, Kaffeemaschinen oder Bohrmaschinen. Sie werden nach VDE 0701-0702 geprüft.
Ortsfeste Anlagen sind dagegen fest mit dem Gebäude verbunden, beispielsweise die Hausinstallation, Verteilerschränke, fest angeschlossene Maschinen oder die Beleuchtungsanlage. Hier kommt die VDE 0105-100 zur Anwendung, und die Prüfintervalle fallen deutlich länger aus.
Die folgende Tabelle fasst die gängigen Richtwerte für die Prüffristen elektrischer Geräte und Anlagen zusammen. Sie eignet sich als erste Orientierung für die Planung Ihrer Wiederholungsprüfungen:
| Einsatzbereich | Beispiele | Frist |
|---|---|---|
| Büro & Verwaltung | Computer, Drucker, Monitore, Schreibtischlampen, Kaffeemaschinen | 24 Monate |
| Werkstatt & Produktion | Handbohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungskabel, Werkzeugmaschinen | 12 Monate |
| Baustelle | Baustromverteiler, Bohrhämmer, Kabeltrommeln, Bausägen | 3 Monate |
| Ortsfeste elektrische Anlagen | Hausinstallation, Verteilerschränke, fest angeschlossene Beleuchtung | 4 Jahre |
| Labor & Medizin | Laborgeräte, medizinische Geräte, Messtechnik | 6–12 Monate |
Ein häufiges Missverständnis: Viele Betriebe gehen davon aus, dass die genannten DGUV V3 Intervalle starr vorgeschrieben sind. Tatsächlich handelt es sich ausdrücklich um Richtwerte. Verbindlich ist immer die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Diese berücksichtigt, wie stark ein Gerät beansprucht wird, in welcher Umgebung es eingesetzt wird und wie hoch das Schadensrisiko ist.
Ein zentrales Steuerungsinstrument ist dabei die Fehlerquote. Bei einer dokumentierten Fehlerquote über 2 % verkürzen sich die Prüffristen, weil offenbar mit häufigeren Defekten zu rechnen ist. Umgekehrt können die Intervalle bei sehr geringer Fehlerquote in Abstimmung mit der befähigten Person verlängert werden. So entsteht ein praxisgerechtes System, das sich an der tatsächlichen Sicherheit der Geräte orientiert.
Die Prüfung darf ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person nach TRBS 1203 vorgenommen werden. Diese Qualifikation stellt sicher, dass Messwerte korrekt interpretiert und Mängel zuverlässig erkannt werden. Bei der EL-Concept GmbH erfolgt die Prüfung unter anderem durch Dipl.-Ing. Marijo Gundermann.
Ebenso wichtig wie die Qualifikation der prüfenden Person ist die eingesetzte Messtechnik. Verwendet wird ein kalibriertes Messgerät vom Typ Metrel MI 3340, mit dem sich Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme und weitere sicherheitsrelevante Werte normgerecht erfassen lassen. Über jede Prüfung wird ein nachvollziehbares Protokoll erstellt, das im Schadensfall als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung dient.
Damit Sie keine Frist versäumen, empfiehlt sich eine lückenlose Dokumentation aller geprüften Geräte mit dem jeweiligen Prüfdatum und dem nächsten fälligen Termin. Eine Prüfplakette am Gerät zeigt auf einen Blick, bis wann die Prüfung gültig ist. So behalten Sie auch bei großem Gerätebestand den Überblick und können bei einer Kontrolle jederzeit den ordnungsgemäßen Zustand belegen.
Sie möchten Ihre Prüffristen sicher einhalten und brauchen einen verlässlichen Partner für die DGUV V3 Prüfung? Die EL-Concept GmbH übernimmt als Elektro-Meisterfachbetrieb und eingetragener E-Marken-Fachbetrieb die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel und ortsfesten Anlagen – in ganz Bayern und ohne Anfahrtskosten.
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