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E-Check oder DGUV V3 – was ist der Unterschied?

DGUV V3 Ratgeber · EL-Concept GmbH · Stand 2026

Wer als Unternehmer oder Vermieter in Bayern für die elektrische Sicherheit verantwortlich ist, stößt früher oder später auf zwei Begriffe, die immer wieder durcheinandergeraten: E-Check und DGUV V3. Den Unterschied E-Check DGUV V3 sauber zu verstehen, ist wichtiger, als es zunächst klingt – denn der eine Begriff beschreibt eine gesetzliche Pflicht, der andere eine Prüfdienstleistung mit einem geschützten Markenzeichen. In diesem Ratgeber erklärt Ihnen die EL-Concept GmbH als eingetragener E-Marken-Fachbetrieb, was dahintersteckt, wo sich beide überschneiden und was das konkret für Ihren Betrieb bedeutet.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher als BGV A3 bekannt) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, elektrische Betriebsmittel und Anlagen im Unternehmen regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Die DGUV V3 steht dabei nicht allein, sondern wirkt im Zusammenspiel mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201.

Geprüft wird nach klar definierten VDE-Normen, je nachdem, um welche Art von Betriebsmittel es sich handelt:

Das Ergebnis jeder DGUV-V3-Prüfung ist ein lückenloses Prüfprotokoll. Dieses Protokoll ist Ihr zentraler Haftungsnachweis: Kommt es zu einem Unfall oder Brand mit elektrischer Ursache, müssen Sie als Arbeitgeber belegen können, dass Ihre Anlagen ordnungsgemäß geprüft wurden. Ohne diesen Nachweis drohen erhebliche Konsequenzen durch Berufsgenossenschaft und Versicherung.

Was ist der E-Check?

Beim E-Check handelt es sich um etwas grundlegend anderes – nämlich nicht um eine Vorschrift, sondern um ein eingetragenes Markenzeichen beziehungsweise eine Dienstleistungsmarke der Elektro-Innungsbetriebe. Die Frage „Was ist der E-Check?" lässt sich am besten so beantworten: Der E-CHECK ist eine standardisierte Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen und Geräte, die ausschließlich von qualifizierten E-Marken-Fachbetrieben durchgeführt wird und mit einem anerkannten Prüfbericht abschließt.

Der E-Check ist vielen vor allem aus dem privaten Bereich bekannt – etwa bei Wohnimmobilien, für Vermieter oder beim Hauskauf. Er ist dort ein verständliches Qualitätssiegel für sichere Elektrik. Genauso lässt sich der E-Check aber auch im gewerblichen Umfeld einsetzen. Gerade für Unternehmen, die Wert auf einen klar dokumentierten und anerkannten Nachweis legen, ist der E-Check Gewerbe eine sinnvolle Variante.

Wichtig zu wissen: Das E-CHECK-Zeichen darf nicht jeder Elektrobetrieb führen. Nur ein eingetragener E-Marken- beziehungsweise Innungsfachbetrieb ist dazu berechtigt. Die EL-Concept GmbH erfüllt diese Voraussetzung als eingetragener E-Marken-Fachbetrieb und darf die E-CHECK-Prüfung samt anerkanntem Prüfbericht durchführen.

Der Kernunterschied auf einen Blick

Der entscheidende Punkt beim E-Check vs DGUV V3 ist die unterschiedliche Natur der beiden Begriffe. Die DGUV V3 beschreibt das Was und Warum: eine gesetzliche Pflichtprüfung, die Arbeitgeber und Betriebe einhalten müssen. Der E-CHECK beschreibt eher das Wie und durch wen: eine markenrechtlich geschützte Prüfdienstleistung von Innungsfachbetrieben, die unter anderem die normgerechte Prüfung umsetzt und sauber dokumentiert.

Anders gesagt: Die DGUV V3 ist die rechtliche Verpflichtung, etwas prüfen zu lassen. Der E-Check ist eine konkrete, standardisierte Form, diese Prüfung professionell durchzuführen und nachzuweisen.

Wo sich E-Check und DGUV V3 überschneiden

In der Praxis trennen sich beide Begriffe weit weniger, als die Theorie vermuten lässt – im Gegenteil, sie greifen ineinander. Die gesetzlich vorgeschriebene DGUV-V3-Prüfung in Ihrem Betrieb wird von einem E-Marken-Fachbetrieb durchgeführt. Und das Ergebnis dieser Prüfung kann zugleich als E-CHECK dokumentiert werden.

Das bedeutet für Sie: Sie müssen sich nicht zwischen „DGUV V3" und „E-Check" entscheiden, als wären es zwei konkurrierende Leistungen. Vielmehr erfüllen Sie mit einer fachgerecht durchgeführten Prüfung beides gleichzeitig:

DGUV V3 und E-CHECK im direkten Vergleich

Die folgende Gegenüberstellung fasst die wichtigsten Merkmale zusammen und zeigt, warum sich beide gut ergänzen:

Merkmal DGUV V3 E-CHECK
Rechtscharakter Gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift (Pflicht) Eingetragenes Markenzeichen / Dienstleistungsmarke
Wer ist verantwortlich? Arbeitgeber bzw. Betrieb (Prüfpflicht) Eingetragener E-Marken-/Innungsfachbetrieb (Durchführung)
Typische Zielgruppe Gewerbe, Industrie, Betriebe mit Mitarbeitern Privat, Vermieter, Wohnimmobilien – auch Gewerbe
Grundlage DGUV V3, BetrSichV, TRBS 1201, VDE 0701-0702 & VDE 0105-100 Standardisierte Sicherheitsprüfung der E-Marken-Betriebe
Ergebnis Prüfprotokoll als Haftungsnachweis Anerkannter E-CHECK-Prüfbericht

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Für Sie als Unternehmer in Bayern lautet die praktische Konsequenz: Sie brauchen einen Fachbetrieb, der beides aus einer Hand abdeckt. Die gesetzliche DGUV-V3-Pflichtprüfung muss ohnehin erfüllt werden – und wenn dieselbe Prüfung von einem eingetragenen E-Marken-Fachbetrieb durchgeführt und als E-CHECK dokumentiert wird, erhalten Sie einen besonders nachvollziehbaren und anerkannten Nachweis.

Entscheidend ist, dass die Prüfung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgt, die normgerecht nach den jeweils passenden VDE-Vorschriften misst und das Ergebnis rechtssicher dokumentiert. Genau diese Kombination aus gesetzeskonformer DGUV-V3-Prüfung und anerkanntem E-CHECK bietet Ihnen die EL-Concept GmbH als eingetragener E-Marken-Fachbetrieb – bayernweit.

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Sie möchten Ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen rechtssicher prüfen lassen und dabei DGUV V3 und E-CHECK in einem Schritt abdecken? Die EL-Concept GmbH erstellt Ihnen Ihr kostenloses Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden – und Ihren Prüftermin garantieren wir innerhalb von 10 Werktagen, in ganz Bayern.

Rufen Sie uns einfach an unter 08083 / 76 23 30 170 oder schreiben Sie uns an info@e-check-bayern.de. Als eingetragener E-Marken-Fachbetrieb sorgen wir dafür, dass Ihre Elektrik geprüft, dokumentiert und rechtlich abgesichert ist.

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