EL-CONCEPT GMBH — DGUV V3 PRÜFUNG · BAYERNDGUV V3 · VDE · 08083 / 76 23 30 170
E-Check Bayern 08083 / 76 23 30 170 Angebot anfordern
Start / Ratgeber / Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?

Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?

DGUV V3 Ratgeber · EL-Concept GmbH · Stand 2026

Die Frage „Wer darf DGUV V3 Prüfung durchführen?" stellt sich jeder verantwortliche Unternehmer in Bayern früher oder später – und die Antwort ist eindeutiger, als viele denken. Eine DGUV V3 Prüfung darf ausschließlich von einer Elektrofachkraft beziehungsweise einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Wer hier auf unqualifiziertes Personal setzt, riskiert nicht nur unwirksame Prüfungen, sondern im Schadensfall auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Die kurze Antwort: Elektrofachkraft oder befähigte Person nach TRBS 1203

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legen klar fest, dass die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nur durch fachlich geeignetes Personal erfolgen darf. Konkret bedeutet das: Die prüfende Person muss eine „Elektrofachkraft" sein und zusätzlich die Anforderungen einer „befähigten Person nach TRBS 1203" erfüllen. Beide Begriffe sind keine bloßen Berufsbezeichnungen, sondern definierte Qualifikationsstufen mit konkreten Voraussetzungen.

Was ist eine Elektrofachkraft?

Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer Erfahrung sowie ihrer Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Drei Kriterien stehen dabei im Vordergrund:

Wichtig: Eine abgeschlossene Elektriker-Lehre allein macht noch keine befugte Prüfperson. Die fachliche Eignung muss sich gerade auf das Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel beziehen – nicht nur auf deren Installation oder Reparatur.

Die befähigte Person nach TRBS 1203

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 konkretisiert, wer als „befähigte Person" Prüfungen durchführen darf. Eine befähigte Person verbindet drei Säulen:

Anders gesagt: Die TRBS 1203 stellt sicher, dass nur Menschen prüfen, die das nötige Wissen mitbringen, es regelmäßig anwenden und es kontinuierlich aktualisieren. Eine einmal erworbene Qualifikation, die jahrelang nicht im Prüfbereich genutzt wurde, reicht nicht aus.

Geeignete und kalibrierte Messmittel sind Pflicht

Fachliche Qualifikation ist nur die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist die geeignete Messtechnik. Eine ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung lässt sich nur mit professionellen, regelmäßig kalibrierten Messgeräten durchführen – beispielsweise einem Geräteprüfgerät vom Typ Metrel MI 3340. Entscheidend ist, dass das Messmittel:

Ohne kalibrierte Messmittel sind die Messergebnisse nicht belastbar – und damit auch das gesamte Prüfprotokoll im Zweifel wertlos.

Wer trägt die Verantwortung? Immer der Arbeitgeber

Ein häufiges Missverständnis: Viele Unternehmer glauben, mit der Beauftragung eines Prüfers sei ihre Verantwortung erledigt. Das ist falsch. Verantwortlich für die Veranlassung der Prüfung ist immer der Arbeitgeber beziehungsweise der Unternehmer selbst. Diese Betreiberpflicht ergibt sich unmittelbar aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3).

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Prüfungen fristgerecht erfolgen, durch qualifiziertes Personal durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Er kann die Durchführung an eine Elektrofachkraft oder einen externen Fachbetrieb delegieren – die rechtliche Verantwortung für das „Ob" und die fristgerechte Veranlassung bleibt jedoch bei ihm.

Warum eine reine Elektriker-Lehre nicht genügt

Es lohnt sich, diesen Punkt zu betonen: Eine abgeschlossene Elektriker-Ausbildung qualifiziert nicht automatisch zur DGUV V3 Prüfung. Erforderlich ist die kombinierte Qualifikation als befähigte Person nach TRBS 1203 plus der Einsatz geeigneter, kalibrierter Messtechnik. Wer ohne diese Voraussetzungen prüft, stellt zwar möglicherweise ein Protokoll aus – dieses hält einer rechtlichen Überprüfung im Ernstfall aber nicht stand.

Das Risiko im Schadensfall

Genau hier liegt die eigentliche Gefahr für Betriebe. Kommt es zu einem Brand, einem Stromunfall oder einem Personenschaden, wird im Nachgang geprüft, ob eine ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung durch qualifiziertes Personal vorlag. Fehlt diese oder wurde sie durch nicht befugtes Personal durchgeführt, drohen:

Eine korrekt durchgeführte und dokumentierte Prüfung ist damit weit mehr als eine lästige Pflicht – sie ist ein zentraler Baustein der rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens.

So stellt EL-Concept die Qualifikation sicher

Bei der EL-Concept GmbH übernehmen ausschließlich qualifizierte Fachkräfte die DGUV V3 Prüfung. Unter anderem prüft Dipl.-Ing. Marijo Gundermann als befähigte Person nach TRBS 1203. EL-Concept ist als Elektro-Meisterfachbetrieb und eingetragener E-Marken-Fachbetrieb der Elektro-Innung Ihr verlässlicher Partner für rechtssichere Prüfungen.

Das bedeutet für Sie: qualifiziertes Personal, geeignete und kalibrierte Messtechnik sowie eine lückenlose, rechtssichere Dokumentation – alles aus einer Hand und in ganz Bayern.

Jetzt rechtssicher prüfen lassen – Festpreisangebot in 24 Stunden

Stellen Sie sicher, dass Ihre DGUV V3 Prüfung von wirklich qualifiziertem Personal durchgeführt wird. Die EL-Concept GmbH erstellt Ihnen Ihr Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden und führt die Prüfung innerhalb von 10 Werktagen durch – in ganz Bayern und ohne Anfahrtskosten. Rufen Sie uns an unter 08083 / 76 23 30 170 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@e-check-bayern.de. Wir sorgen für Ihre rechtssichere Prüfung – termintreu und bayernweit.

← Zurück zum Ratgeber